Auf der Mitgliederversammlung des Vereins wird nicht nur turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt, die Mitglieder des Vereins verabschieden außerdem eine neue, aktualisierte Vereinssatzung, die den neuen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und sich daraus ergebenden Aufgaben in der Wohlfahrtspflege Rechnung trägt.